Betriebsärztlicher Dienst in Schaumburg/Stadthagen/Ost-Lippe

Betriebsarzt für Rinteln, Stadthagen, Hessisch Oldendorf, Hameln, Extertal und Orte in der Umgebung

Ärztlicher Berater für Unternehmens - und Einrichtungsleitung, Mitarbeiterin und Mitarbeiter

Als Betriebsarzt betreue ich Firmen unterschiedlicher Produktionsbereiche, städtische Einrichtungen, Kliniken und Heime, Dienstleistungsbetriebe, Banken und Kindergärten.
Dabei ermöglichen die Nähe zu den Betrieben und klare Ansprechpartner den unkomplizierten und raschen Kontakt zur Klärung von Problemen.


Durch die hohe Zahl  zu betreuender Einrichtungen und Betriebe sind neue betriebsärztliche Betreuungsverträge gegenwärtig leider nicht möglich.


Betriebliche Gesundheitsförderung

Ich unterstütze Sie in Ihrem Betrieb oder in der Einrichtung betriebsärztlich bei der arbeitsfreundlichen Organisation der Arbeitsplätze,  zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten. Gezielt können Wege zur Verbesserung der Arbeitssicherheit , Ergonomie und Gesundheit gefunden werden.

Arbeitsmedizin, Arbeitsmedizinische Vorsorge - Praevention

Die arbeitsmedizinische Vorsorge, Untersuchungen nach den früheren berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, führe ich entweder ortsnah in der betriebsärztlichen Praxis oder in Ihrem Betrieb durch, wenn die technischen Gegebenheiten es zulassen.

Als Betriebsarzt berate ich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sie, in der Betriebsleitung, in allen arbeitsbedingten gesundheitlichen Fragen und zur Prävention.

Gefährdungsbeurteilung

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und laufenden Fortschreibung berate ich gerne.


Aktuell in Betriebs- und Arbeitsmedizin

Grundbetreuungszeiten

Jedes Unternehmen hat je nach Betriebsgröße einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin zu bestellen oder eine Beratung zu beauftragen. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten muss zum Jahresanfang die Grundbetreuungszeit nach DGUV Vorschrift zwei festgelegt und dokumentiert werden.


Änderungen zum Mutterschutzgesetz

Bereits seit 2018 muss für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung für den Fall der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin durchgeführt werden, auch wenn ein Mann den Arbeitsplatz besetzt.


Der Impfschutz fehlt

Die Impfung ist die beste Möglichkeit, sich gegen schwere Krankheiten zu schützen. Viele Beschäftigte kennen ihren Impfstatus nicht. Lassen Sie sich betriebsärztlich beraten!


mehr unter " Aktuelle Infos"


Stichworte:  Betriebsarzt - Betriebsmedizin - Arbeitsmedizin - Vorsorge - Prävention -Gefährdungsbeurteilung